Im Juni 2026 haben sich EU-Rat und Europäisches Parlament auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt – ein Gesetzespaket, das unter anderem den EU AI Act nachträglich anpasst. Für viele Unternehmen und Organisationen stellt sich jetzt die Frage: Was ändert sich für uns konkret?
Was der Digital Omnibus macht
Der Digital Omnibus zielt vor allem auf Hochrisiko-KI-Systeme. Die wesentlichen Änderungen:
- Bestimmte Hochrisiko-KI-Pflichten (Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen) werden für eine breitere Gruppe von Betreibern auf später verschoben oder abgemildert.
- Schwellenwerte für die Einstufung als Hochrisiko-KI werden angepasst.
- Kleinere Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei bestimmten Dokumentationspflichten.
Was sich nicht ändert: Artikel 4
Artikel 4 des AI Acts – die Kompetenzpflicht – bleibt dem Grundsatz nach bestätigt. Die politische Einigung schwächt zwar den Verbindlichkeitsgrad leicht ab, hebt die Anforderung aber nicht auf.
Was das für die Praxis bedeutet: Wer als Betreiber von KI-Systemen handelt (also KI-Tools im beruflichen Kontext nutzt), sollte weiterhin sicherstellen, dass sein Team ausreichende KI-Kompetenz hat und das dokumentieren kann.
Die häufigste Fehlinterpretation
„Der AI Act ist verschoben, also ist das Thema erledigt." Das ist falsch – und potenziell teuer. Verschoben sind spezifische Hochrisiko-Pflichten, nicht die grundlegende Kompetenzanforderung. Und: Der operative Nutzen eines geschulten Teams hat mit dem Digital Omnibus nichts zu tun.
Was das für KMU und NGOs bedeutet
Für die meisten kleinen und mittleren Organisationen war der AI Act in seiner ursprünglichen Form nie hauptsächlich ein Hochrisiko-Thema. Was relevant ist und bleibt:
- KI-Tools sinnvoll und sicher einsetzen.
- Dokumentieren, dass Mitarbeitende geschult wurden.
- Eine schlanke Nutzungsleitlinie haben, die klar macht, was erlaubt ist und was nicht.
Diese drei Punkte sind durch den Digital Omnibus weder überflüssig noch erledigt – sie sind weiterhin der sinnvolle Mindeststandard.
Nächste Schritte
Der finale Text des Digital Omnibus wird voraussichtlich in den kommenden Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin sollte man mit der politischen Einigung als Orientierungsrahmen planen – aber keine weitreichenden rechtlichen Schlüsse daraus ziehen.
Wenn Sie konkret wissen wollen, was das für Ihre Organisation bedeutet: Sprechen Sie mich an.