Stand: Juni 2026

AI Act Artikel 4 – die KI-Kompetenzpflicht

Was fordert der EU AI Act von Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen? Eine faktische Einordnung für KMU und NGOs.

Was sagt Artikel 4 konkret?

Artikel 4 des EU AI Acts lautet dem Kern nach: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und alle Personen, die in ihrem Namen KI betreiben oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Was „ausreichend" bedeutet, hängt vom Kontext ab: Art und Komplexität der eingesetzten KI, Risikopotenzial, Einsatzbereich. Der Gesetzgeber hat das bewusst offen gehalten – es geht nicht um eine Zertifizierungspflicht, sondern um einen angemessenen Nachweis.

Seit wann gilt die Pflicht?

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Es gibt keine Schonfrist für die Kompetenzpflicht selbst. Die nationale Durchsetzung durch Behörden wird in Deutschland voraussichtlich ab dem 2. August 2026 schärfer greifen.

Was ändert der Digital Omnibus? (Stand Juni 2026)

Die EU-Einigung zum sogenannten Digital Omnibus (Stand: politische Einigung Juni 2026, finaler Text noch nicht im EU-Amtsblatt) hat Hochrisiko-KI-Pflichten des AI Acts abgemildert und bestimmte Fristen verschoben. Artikel 4 zur KI-Kompetenz bleibt dem Grundsatz nach bestätigt, mit etwas reduziertem Verbindlichkeitsgrad in der Formulierung.

Wichtig: „Der AI Act ist verschoben, also egal" ist eine gefährliche Vereinfachung. Verschoben sind vor allem Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 besteht – und der operative Nutzen einer geschulten Belegschaft sowieso.

Gilt das auch für kleine Unternehmen und NGOs?

Ja. Betreiber im Sinne des AI Acts ist, wer KI-Systeme unter eigener Verantwortung einsetzt. Das trifft auf jede Organisation zu, die Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini oder ähnliche Systeme im beruflichen Kontext nutzt – unabhängig von der Größe.

Für Hochrisiko-KI-Systeme gibt es spezifischere Anforderungen; die meisten KMU und NGOs setzen solche Systeme (noch) nicht ein. Für alle anderen gilt: Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 ist der relevante Ankerpunkt.

Was müssen wir konkret tun?

Es gibt keine Pflicht zu einem „KI-Beauftragten", zu einer behördlichen Zertifizierung oder zu einer formal geprüften Schulung. Was sinnvoll ist:

  • Schulung dokumentieren: Wer hat wann was gelernt? Eine dokumentierte Schulung ist im Schadensfall besser als keine.
  • Nutzungsleitlinie: Eine schlanke interne Regel, welche KI-Tools wie eingesetzt werden dürfen – insb. welche Daten in welche Tools fließen.
  • Prozess für neue Mitarbeitende: Art. 4 ist eine laufende Pflicht, keine einmalige Aufgabe.

FAQ zur KI-Kompetenzpflicht


Was fordert Artikel 4 des EU AI Acts genau?

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Was „ausreichend" bedeutet, hängt vom Kontext ab – Art, Komplexität und Risikopotenzial des KI-Systems spielen eine Rolle. Es geht nicht um eine formale Zertifizierung, sondern um einen nachvollziehbaren Kompetenznachweis.

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen und NGOs?

Ja. Betreiber im Sinne des AI Acts ist jede Organisation, die KI-Systeme unter eigener Verantwortung einsetzt – unabhängig von Größe oder Rechtsform. Wer ChatGPT, Copilot oder ähnliche Tools beruflich nutzt, ist Betreiber.

Seit wann gilt Artikel 4?

Seit dem 2. Februar 2025, ohne Übergangsfrist. Die nationale Durchsetzung durch Behörden wird voraussichtlich ab dem 2. August 2026 schärfer. Wer jetzt handelt, ist gut positioniert.

Was ändert der Digital Omnibus (Juni 2026) an Artikel 4?

Die politische Einigung zum Digital Omnibus (Juni 2026; finaler Text noch nicht im Amtsblatt) schwächt Hochrisiko-KI-Pflichten ab und verschiebt bestimmte Fristen. Artikel 4 zur KI-Kompetenz bleibt dem Grundsatz nach bestätigt. „Der AI Act ist verschoben, also egal" greift zu kurz – die Kompetenzpflicht besteht, und der operative Nutzen geschulter Teams sowieso.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten oder eine Zertifizierung?

Nein. Artikel 4 schreibt keinen KI-Beauftragten, keine Behördenzertifizierung und keine Pflichtprüfung vor. Gefragt sind angemessene Maßnahmen – eine dokumentierte Schulung kombiniert mit einer schlanken Nutzungsleitlinie ist ein sinnvoller, proportionaler Ansatz.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Für Artikel 4 gibt es keine eigenständige Bußgeldnorm. Relevant wird die Kompetenz-Dokumentation jedoch im Schadensfall: Wer nachweisen kann, dass sein Team geschult wurde, steht erheblich besser da. Dazu kommt der operative Aspekt – Fehler beim KI-Einsatz (falsche Daten in falsche Tools, unkritisch übernommene Outputs) kosten im Alltag mehr als eine halbtägige Schulung.

Reicht eine einmalige Schulung?

Eine dokumentierte Schulung ist ein starker Baustein – aber Art. 4 ist als laufende Pflicht formuliert. Kombinieren Sie die Schulung mit einer Nutzungsleitlinie und einem Onboarding-Prozess für neue Mitarbeitende. Dann haben Sie einen strukturierten Ansatz, der sich im Zeitverlauf fortschreibt.

Den nächsten Schritt gehen

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